Eintrittskonditionen
Vor dem erstmaligen Eintritt muss sich jede*r Nutzer*in über ein Anmeldeformular registrieren lassen sowie die gültige Benutzungsordnung und die jeweils gültige Preisliste anerkennen. Mit der Bezahlung des Eintrittspreises wird die Benutzungsordnung anerkannt. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen der Anlage ihre Gültigkeit. Sichern sowie die Nutzung der Selbstsicherungsautomaten gelten als Klettern, daher wird der gleiche Eintritt erhoben.
Zum Erwerb einer Verbund-Jahresmarke berechtigt sind
im DAV Kletter- und Boulderzentrum München-West in Gilching nur Mitglieder der Sektion München und Plus-Mitglieder der Sektion Oberland des Deutschen Alpenvereins e.V. – Link zu den DAV Sektionen
im DAV Kletter- und Boulderzentrum München-Süd in Thalkirchen und München-Nord in Freimann nur Mitglieder von Mitgliedssektionen des DAV Kletter- und Boulderzentren München e.V. – Link zu den DAV Sektionen
im DAV Kletter- und Boulderzentrum Oberbayern-Süd in Bad Tölz nur Mitglieder von Mitgliedssektionen des Trägervereins DAV Kletter- und Boulderzentrum Oberbayern Süd e.V. Link zu den DAV Sektionen.
Die Anlagenbetreiber im Kletteranlagenverbund gewähren – ohne Rechtsanspruch – den Inhabenden einer Jahresmarke in allen Anlagen ermäßigten Eintritt gemäß jeweils gültiger Preisliste, unabhängig davon wo die Jahresmarke erworben wurde. Jahresmarken gelten ein Jahr ab Kaufdatum. Während des gesamten Gültigkeitszeitraums der Jahresmarke muss die Mitgliedschaft bei einer der genannten Sektionen bestehen, ferner kann eine Preisänderung für Einzeleintritte mit Jahresmarke wirksam werden. Aufgrund von Veranstaltungen, Sanierungsmaßnahmen etc. kann es vereinzelt zu Sperrungen von Teilbereichen oder der gesamten Anlage kommen.
Achtung: Alle Formulare, die ihr benötigt, findet ihr hier.
1DAV Verbundsektionen
Zu den Alpenvereinssektionen im Verbund zählen die betreibenden Sektionen der Kletter- und Boulderzentren im Verbund siehe „Eintrittskonditionen“.
2Sonstige DAV Sektionen
Diese umfassen alle anderen Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) sowie ausländische Alpenvereine mit Gegenrecht.
Bei beiden genannten Eintrittskategorien darf der ermäßigte Tarif nur gegen Vorlage eines gültigen DAV-Ausweises (oder eines Mitgliedsausweises eines ausländischen Alpenvereins mit Gegenrecht) und eines gültigen Lichtbildausweises (sofern kein Bild in der EDV hinterlegt ist) gewährt werden.
3Trainer*in, Bergführer*in, Mitglied der Bergwacht
Gegen Vorlage eines gültigen Ausweises als: DAV Kletterbetreuer*in, DAV Trainer*in C / B, DAV Routenbauer*in, DAV Wanderleiter*in, DAV Jugendleiter*in, DAV Familiengruppenleiter*in, staatlich geprüfte*r Ski- und Bergführer*in (VDBS), Bergwanderführer*in oder Kletterlehrer*in (VDBS), Mitglied der Bergwacht.
4Happy Hour Klettern
Happy Hour Klettern für alle: Montag – Freitag ab 21:00 Uhr und Samstag / Sonntag / Feiertag ab 19:00 Uhr (gilt nicht für den Tarif „Nur Bouldern“)
5 Nur Bouldern Voraussetzung für die Gewährung des Tarifes „Nur Bouldern“ ist die Zustimmung zur Speicherung eines Lichtbildes in der EDV. Eine Zuwiderhandlung (Seilklettern trotz bezahlten Bouldertarifs) wird mit einem erhöhten Klettereintritt von 100 € geahndet. Bei wiederholter Missachtung wird ein Nutzungsverbot im Verbund ausgesprochen. Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt!
6 Gruppen
- Schulklassen (Mo–Fr von 7:00 – 16:00 Uhr, Sa ganztags, nicht an Feiertagen)
- DAV-Ausbildungskurse (Mo–Fr von 7:00–16:00 Uhr, Sa ganztags, nicht an Feiertagen)
- Kinder-, Jugend- und Familiengruppen, Jungmannschaftsgruppen
- Kinder-, Jugend- und Familienkurse von DAV-Sektionen im Verbund
- Sozial bedürftige Gruppen und Behindertengruppen (nur auf schriftlichen Antrag)
Gruppenveranstaltungen
Für Teilnehmer*innen und Leiter*innen wird generell der gleiche Eintritt erhoben, es sei denn, es bestehen weiterreichende Ermäßigungen über die persönliche Jahresmarke.
Achtung: Gruppen mit minderjährigen Teilnehmenden benötigen prinzipiell das Formblatt „Dauerbestätigung für Gruppenveranstaltungen”, welches vom/von der Organisationsleiter*in abzustempeln, zu unterschreiben und einmalig pro Kalenderjahr im Original beim Eintritt abzugeben ist. Minderjährige Teilnehmer*innen benötigen zudem das Anmeldeformular für Minderjährige.
Alle Infos zu den Formularen finden Sie hier.
Schulklassen
Unter Leitung einer befugten Lehrkraft mit offiziellem Schreiben der Schule. Ermäßigung nur Mo – Fr von 7:00 – 16:00 Uhr, Sa ganztags, nicht an Feiertagen.
Ausbildungskurse
Ausbildungskurse der JDAV und des DAV-Bundesverbandes zu Trainer*in C / B oder Jugendleiter*in mit offiziellem Schreiben des Verbandes.
Kinder-, Jugend- und Familiengruppen, Jungmannschaftsgruppen sowie Kinder-, Jugend- und Familienkurse von DAV-Sektionen im Verbund.
Diese umfassen alle regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen von Kinder-, Jugend- und Familiengruppen und Jungmannschaftsgruppen der Alpenvereinssektionen im Verbund sowie einmalig stattfindende Kinder-, Jugend- und Familienkurse von Alpenvereinssektionen im Verbund, jeweils unter Leitung eines/einer befugten DAV Leiter/Leiterin mit gültigem JL / Trainer A/B/C / FML-Ausweis. Darüber hinaus muss ein geeigneter Nachweis vorgelegt werden, dass es sich bei der Veranstaltung am konkreten (!) Gruppen- oder Kurstag um eine Sektionsveranstaltung handelt. Geeignete Nachweise sind z.B. Kopie des offiziellen Gruppenprogramms aus einer Sektionspublikation, aus einem Gruppenfaltblatt oder Ausdruck des entsprechenden Eintrags auf der Homepage der betroffenen Sektion, Kursbuchungsnummer der Sektion. Für Kinder unter 14 Jahren gilt dabei der kostenfreie Eintritt im Rahmen des Familientarifs, sofern ein*e Erziehungsberechtigte*r ebenfalls Teilnehmer*in der Gruppe / des Kurses ist.
Sozial bedürftige Gruppen und Behindertengruppen
Hier kann der Vorstand nur auf schriftlichen Antrag hin nach Prüfung des Sachverhaltes einen Sondertarif gewähren. Dies erfolgt immer schriftlich, diese Schreiben müssen an der Kasse vorgelegt werden.
Stand: 01.01.2025. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten!